Gewährleistung, Haftung und Händlerregress

Der Vertragspartner ist verpflichtet, die übernommenen Waren unverzüglich entsprechend zu untersuchen und auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Mängelrügen sind vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Lieferung bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen schriftlich geltend zu machen. Transportschäden, wie etwa die mechanische Beschädigung der gelieferten Ware, sowie Fehlmengen sind ‘MashUp GmbH’ vom Vertragspartner binnen 24 Stunden nach Erhalt der Ware bei sonstigem Verlust jedweder Ansprüche mitzuteilen.

Mängelrügen berechtigen nicht zur teilweisen oder gänzlichen Zurückbehaltung der Rechnungsbeträge. Vorstehende Regelungen gelten nicht für Verbrauchergeschäfte. 6.1. Gewährleistungsfristen Bei Verträgen mit Gewerbetreibenden gilt folgendes: Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Neugeräten 24 Monate, bei gebrauchten Gegenständen sind die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist wird durch Mängelbeseitigung bzw. Mängelbeseitigungsversuche weder verlängert noch unterbrochen; hierzu bedarf es der gerichtlichen Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches oder eines schriftlichen Anerkenntnisses des Mangels durch ‘MashUp GmbH’. Mängelbeseitigungsversuche stellen kein Anerkenntnis dar und führen nicht zur Verlängerung der Frist.

Dasselbe gilt für Mängelbeseitigungen, die im Kulanzweg, d.h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt sind. Bei Teillieferung beginnt die Gewährleistungsfrist mit Übergabe des jeweiligen Teils. Vorstehende Regelungen gelten nicht für Verbrauchergeschäfte. 6.2. Reklamationsmodus; Rücksendungen Der Vertragspartner ist verpflichtet, Gewährleistungs- oder Schadenersatzforderungen ausschließlich unter Einhaltung des im folgenden angeführten Reklamations-Modus geltend zu machen: Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist unter Angabe von Rechnungsnummer, Rechnungsdatum sowie der Fehler die reklamierte Ware bei ‘MashUp GmbH’/dem Servicepartner abzugeben oder frei Haus an ‘MashUp GmbH’/den Servicepartner einzusenden. Im Fall der Einsendung eines reklamierten Produkts (Send-In-Service) trägt die Kosten für den Versand an ‘MashUp GmbH’/den Servicepartner sowie das Risiko eines etwaigen Verlustes oder einer Verzögerung beim Versand der Garantieberechtigte, weshalb der Abschluss einer entsprechenden Transportversicherung empfohlen wird. Reklamierte Waren, bei denen der vereinbarte Modus nicht eingehalten wurde, werden unbearbeitet retourniert und wird eine Bearbeitungspauschale von CHF 15.00 zzgl. MwSt. verrechnet. Stellt sich heraus, dass das reklamierte Produkt keine Mängel aufweist oder dass die Fehlerangaben unrichtig waren, wird eine Mindestbearbeitungspauschale von CHF 15.00 zzgl. MwSt. verrechnet.

Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. Vorgenannte Abwicklungsvorschriften gelten für sämtliche Rücksendungen an ‘MashUp GmbH’ oder an von ‘MashUp GmbH’ beauftragten Drittfirmen, gleich aus welchem Grund die Rücksendung erfolgt. 6.3. Umfang der Gewährleistung Bei gerechtfertigter Mängelrüge wird ‘MashUp GmbH’ in erster Linie den Mangel beseitigen, gegebenenfalls Ersatz liefern. Erfolgt eine Reklamation später als sechs Monate nach dem Herstellungsdatum bemisst sich die Höhe einer etwaigen Rückzahlung nach dem Kaufpreis abzüglich der Nutzungsvorteile. Nur wenn eine Mängelbehebung zu Unrecht trotz angemessener Fristsetzung schriftlich abgelehnt wird, ist der Vertragspartner berechtigt, die Mängelbeseitigung durch eine andere Firma vornehmen zu lassen. Der Beweis, dass der behauptete Mangel bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war, obliegt dem Vertragspartner. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass es sich bei einem nach dem vierundzwanzigsten (24) Monat der Gewährleistungsfrist gerügten Mangel um die übliche Abnützung handelt, die vom Vertragspartner zu verantworten ist, und keine Gewährleistungsansprüche begründet. All diese Regelungen gelten nicht für Verbrauchergeschäfte. 6.4. Gewährleistung für Verschleißteile und bei Zweckentfremdung Es wird darauf hingewiesen, dass für Produkte, etwa Verschleißteile, deren gewöhnlich vorausgesetzte Lebensdauer unter der oben genannten bzw. der gesetzlich geregelten Gewährleistungsfrist liegt, Gewährleistungsansprüche nicht innerhalb der gesamten Gewährleistungsfrist anerkannt werden können.

Bei Akkus etwa geht die Leistungsfähigkeit bei gewöhnlicher Inanspruchnahme nach sechs (6) Monaten zurück, weshalb Gewährleistungsansprüche hinsichtlich Akkus, insbesondere bezüglich der Leistungsfähigkeit, grundsätzlich nur innerhalb von sechs (6) Monaten ab Übergabe anerkannt werden. Aus denselben Gründen können Gewährleistungsansprüche, welche die Bildqualität von LCD- Displays betreffen, nach zwölf (12) Monaten ab Übergabe nicht mehr anerkannt werden. 6.5. Keine Gewährleistungsansprüche bestehen für Produkte, die 1) durch zweckentfremdete Verwendung, Nichtbeachtung von Benutzerhinweisen in der zusammen mit dem Produkt gelieferten Benutzeranleitung und/oder Garantiekarte bzw. Reparatur- und Servicekarte, oder durch sonstige missbräuchliche Nutzung des Produkts, etwa den Betrieb der Vertragswaren zusammen mit solchen Geräten oder Programmen, deren Kompatibilität ‘MashUp GmbH’ nicht ausdrücklich schriftlich zugesagt hat, 2) durch Veränderung des Produkts, 3) durch Reparaturversuche Dritter, d.h. nicht von ‘MashUp GmbH’ oder von ‘MashUp GmbH’ benannter Servicepartner, 4) durch unsachgemäßen Transport oder unsachgemäße Verpackung bei Rücksendung des Produkts an ‘MashUp GmbH’ oder einen Servicepartner von ‘MashUp GmbH’, oder 5) durch unsachgemäße Installation von Produkten von Drittanbietern (zB Speichermodulen) beschädigt oder funktionsunfähig wurden. 6.6. Abtretung, Nutzungsvorteile Die Abtretung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen und dergleichen ist unzulässig. Bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder bei Rücktritt vom Vertrag hat der Vertragspartner ‘MashUp GmbH’ ein angemessenes Entgelt für den Gebrauch sowie eine Entschädigung für die Wertminderung der Leistung zu erbringen. 6.7. Haftungsbegrenzung Schadenersatzansprüche und Irrtumsanfechtungsansprüche, die aus einer allfälligen mangelhaften Lieferung oder der nicht ordnungsgemäßen Durchführung einer sonstigen Leistung von ‘MashUp GmbH’, etwa im Zusammenhang mit der Abwicklung von Gewährleistungs- oder Garantiereparaturen entstehen, sind ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere jede Haftung für Datenverlust und entgangenen Gewinn des Vertragspartners.

Die eben genannten Haftungsausschlüsse bzw. – Beschränkungen gelten auch für den Regressanspruch des Vertragspartners nach Erfüllung einer Gewährleistungspflicht gegenüber einem Verbraucher. Obige Haftungsbegrenzungen gelten nicht soweit der Schaden von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde, soweit ein Schaden durch das Fehlen einer Beschaffenheit entsteht, die wir garantiert haben , für Körperschäden, und für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes (siehe Pkt.8). 6.8. Gewährleistung bei Händlern Veräußert der Vertragspartner die von ‘MashUp GmbH’ erworbene Ware an einen Endabnehmer weiter, kann ‘MashUp GmbH’ vorsehen – etwa in einer dem Gerät beiliegenden Service- und Reparaturkarte – dass etwaige vom Endabnehmer geltend gemachte Gewährleistungsansprüche von ‘MashUp GmbH’ oder einem Servicepartner von ‘MashUp GmbH’ namens und im Auftrag des Vertragspartners als dessen Erfüllungsgehilfe direkt mit dem Endabnehmer abgewickelt werden. Ein direkter Anspruch gegen ‘MashUp GmbH’ entsteht dem Endabnehmer hierdurch nicht. Bei etwaigen von ‘MashUp GmbH’ abgegebenen eigenständigen Garantiezusagen an den Endabnehmer, etwa in einer dem Produkt beiliegenden Garantiekarte, handelt es sich um eine sog. eingeschränkte Produktgarantie, die unabhängig von den in diesem Punkt und den in den einzelnen Ländern gesetzlich geregelten Gewährleistungsansprüchen des Käufers besteht.